Neu 2026Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld (Neue Grundsicherung). Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – verschärft wurden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
600 € brutto: Das bleibt 2026 anrechnungsfrei
208 €Freibetrag ohne Kind (§ 11b SGB II)
208 €Freibetrag mit minderjährigem Kind
600 €Netto (Schätzung, Minijob: brutto = netto)
392 €davon aufs Grundsicherungsgeld angerechnet
Freibetrag Schritt für Schritt
| Grundfreibetrag | 100,00 € |
| + 20 % von 420 € (100–520 €) | 84,00 € |
| + 30 % von 80 € (520–1.000 €) | 24,00 € |
| Freibetrag ohne Kind | 208,00 € |
| Freibetrag mit minderjährigem Kind (Stufe bis 1.500 €) | 208,00 € |
Mit minderjährigem Kind reicht die 10-%-Stufe bis 1.500 € brutto – deshalb liegt der Freibetrag mit Kind hier gleichauf. Eigenen Lohn durchrechnen: Freibetrag-Rechner.
Wie viel Grundsicherungsgeld gibt es bei 600 € brutto?
Der Anspruch hängt vom Haushalt und der Miete ab. Vier typische Konstellationen mit 600 € brutto (Netto geschätzt 600 €, Kindergeld 259 €/Kind angerechnet):
| Haushalt | Warmmiete (Annahme) | Gesamtbedarf | anrechenbar | Anspruch/Monat |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehend | 610 € | 1.173,00 € | 392,00 € | 781,00 € |
| Paar ohne Kinder | 750 € | 1.762,00 € | 392,00 € | 1.370,00 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind (4) | 700 € | 1.847,68 € | 651,00 € | 1.196,68 € |
| Paar, 2 Kinder (4 und 10) | 950 € | 2.759,00 € | 910,00 € | 1.849,00 € |
Ihre Zahlen sind anders? Miete, Kinderalter und tatsächliches Netto ändern das Ergebnis. Der Grundsicherungsgeld-Rechner rechnet Ihren Haushalt exakt – inklusive Mehrbedarfen und Warmwasser.
Andere Bruttolöhne im Vergleich
Häufige Fragen
Wie viel bleibt bei 600 € brutto anrechnungsfrei?
Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II beträgt bei 600 € brutto 208,00 € – mit minderjährigem Kind im Haushalt 208,00 €. Nur das Netto abzüglich dieses Freibetrags wird auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.
Wie viel Bürgergeld bekommt ein Alleinstehender bei 600 € brutto?
Bei 610 € Warmmiete und geschätzt 600 € netto ergibt sich ein Anspruch von rund 781,00 € im Monat (Bedarf 1.173,00 € minus anrechenbares Einkommen 392,00 €).
Wird bei 600 € das Brutto oder das Netto angerechnet?
Angerechnet wird das Netto, der Freibetrag wird aber auf das Brutto berechnet. Bei 600 € brutto (geschätzt 600 € netto) werden also 392,00 € angerechnet (ohne Kind).
Lohnt sich der Job mit 600 € brutto trotz Anrechnung?
Ja. Durch den Freibetrag hat der Haushalt 208,00 € mehr zur Verfügung als ohne Arbeit (mit Kind 208,00 €) – dazu kommen Rentenpunkte und der Wiedereinstieg in Vollzeit.
Quellen
- § 11b SGB II – Absetzbeträge (gesetze-im-internet.de)
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
- Minijob-Grenze 2026: 603 € (§ 8 SGB IV)
Stand: 01.07.2026. Netto geschätzt, alle Angaben ohne Gewähr.