Neu 2026Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld (Neue Grundsicherung). Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – verschärft wurden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
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Bürgergeld wird GrundsicherungsgeldDie Reform 2026 im Überblick: Zeitplan, was sich ändert – und was bleibt.Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, Warmwasser: alle Zuschläge mit Beträgen.Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II)Karenzzeit, 150-%-Deckel, angemessene Miete und Heizkosten.Freibeträge beim EinkommenWas vom Lohn, Kindergeld und anderen Einkünften anrechnungsfrei bleibt.Sanktionen & PflichtenDie neuen Regeln ab 2026: 30-%-Kürzung, Meldeversäumnisse, Vollsanktion.
Warum diese Seiten?
Mit der Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 haben sich einige Regeln geändert – andere blieben gleich. Diese Ratgeber fassen den aktuellen Rechtsstand kompakt zusammen und verlinken jeweils den passenden Rechner: den Grundsicherungsgeld-Rechner für den kompletten Anspruch, den Freibetrag-Rechner fürs Aufstocken und den Rechner für die Grundsicherung im Alter (SGB XII).