Regelsatz 2026: Tabelle aller Stufen

Regelbedarfsstufen für Grundsicherungsgeld (Bürgergeld), Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter – inkl. Kindersofortzuschlag und Historie.

Stufe 1: 563 €Nullrunde bestätigtStand: 01.07.2026
Neu 2026Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld (Neue Grundsicherung). Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – verschärft wurden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen.

Regelsatz-Tabelle 2026 (alle Stufen)

Die Regelbedarfsstufen gelten gleichermaßen für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld, SGB II), die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter (SGB XII):

StufeWer?Regelsatz 2026mit Kindersofortzuschlag
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende
Volljährig, eigener Haushalt
563 €
Stufe 2Partnerinnen und Partner
Je Person in einer Paar-Bedarfsgemeinschaft
506 €
Stufe 3Volljährige 18–24 bei den Eltern
Auch Erwachsene in Einrichtungen
451 €476 €
Stufe 4Jugendliche 14–17 Jahre471 €496 €
Stufe 5Kinder 6–13 Jahre390 €415 €
Stufe 6Kinder 0–5 Jahre357 €382 €

Der Kindersofortzuschlag von 25 € (§ 72 SGB II) wird zusätzlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Stufen 3–6 gezahlt.

563 €Alleinstehende (Stufe 1)
1.012 €Paare gesamt (2 × 506 €)
+ 25 €Kindersofortzuschlag je Kind
195 €Schulbedarf pro Schuljahr

Entwicklung der Regelsätze 2023–2026

JahrStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
2023502 €451 €402 €420 €348 €318 €
2024563 €506 €451 €471 €390 €357 €
2025563 €506 €451 €471 €390 €357 €
2026563 €506 €451 €471 €390 €357 €

2024 wurden die Regelsätze wegen der hohen Inflation kräftig um gut 12 % angehoben. 2025 und 2026 folgten zwei Nullrunden: Die Fortschreibungsformel ergab rechnerisch weniger (557 € für Stufe 1), der Besitzschutz nach § 28a Abs. 5 SGB XII verhindert aber eine Kürzung.

Regelsatz ist nicht alles: Zum Gesamtanspruch gehören zusätzlich die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe (z. B. 17 % für Schwangere, bis 60 % für Alleinerziehende). Den kompletten Anspruch berechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner.

Wer bekommt welche Stufe? Kurz erklärt

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Der Regelsatz beträgt 2026 für Alleinstehende 563 €, für Partner je 506 €, für 18–24-Jährige bei den Eltern 451 €, für Jugendliche (14–17) 471 €, für Kinder 6–13 Jahre 390 € und für Kinder bis 5 Jahre 357 € – unverändert gegenüber 2024 und 2025.
Warum gab es 2026 keine Erhöhung (Nullrunde)?
Die Fortschreibungsformel hätte rechnerisch nur 557 € ergeben – weniger als der aktuelle Satz. Wegen des gesetzlichen Besitzschutzes (§ 28a Abs. 5 SGB XII) bleiben die Regelsätze stattdessen auf dem Niveau von 2024: die zweite Nullrunde in Folge.
Gilt der Regelsatz auch für das neue Grundsicherungsgeld?
Ja. Die Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 hat die Regelbedarfsstufen nicht verändert. Auch die Grundsicherung im Alter (SGB XII) nutzt dieselben Stufen.
Was ist im Regelsatz enthalten – und was nicht?
Der Regelsatz deckt Ernährung, Kleidung, Strom (ohne Heizung), Hausrat, Telefon/Internet, Verkehr und Teilhabe. Nicht enthalten sind Miete, Nebenkosten und Heizung (Kosten der Unterkunft), Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung) sowie Erstausstattungen und Bildungspaket-Leistungen.
Welche Stufe gilt für mein Kind?
Maßgeblich ist das Alter: 0–5 Jahre Stufe 6 (357 €), 6–13 Jahre Stufe 5 (390 €), 14–17 Jahre Stufe 4 (471 €). Volljährige Kinder (18–24) im Elternhaushalt erhalten Stufe 3 (451 €). Dazu kommt jeweils der Kindersofortzuschlag von 25 €.
Wann steigen die Regelsätze wieder?
Zum 1. Januar 2027 werden die Regelbedarfe auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 neu ermittelt. Konkrete Zahlen liegen noch nicht vor; die jährliche Fortschreibung greift erst wieder, wenn sie über dem Besitzschutzniveau liegt.
Bekommen Schülerinnen und Schüler zusätzlich Geld?
Ja, aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: 2026 insgesamt 195 € Schulbedarf (130 € zum 1. Halbjahr, 65 € zum 2.), dazu u. a. Kostenübernahme für Klassenfahrten, Mittagessen und 15 € monatlich für Vereine/Musikschule.

Quellen

Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.