Regelbedarfsstufe 3 2026

451 € + 25 € KSZ für Volljährige 18–24 bei den Eltern. Grundsicherungsgeld (Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter.

Stufe 3: 451 €Nullrunde 2026Stand: 01.07.2026
Neu 2026Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld (Neue Grundsicherung). Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – verschärft wurden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen.

Regelbedarfsstufe 3 im Detail

451 €Regelsatz Stufe 3 2026
+ 25 €Kindersofortzuschlag (§ 72 SGB II)
Volljährige 18–24 bei den ElternAuch Erwachsene in Einrichtungen

Stufe 3 gilt 2026 für: Volljährige 18–24 bei den Eltern. Auch Erwachsene in Einrichtungen. Zusammen mit den Kosten der Unterkunft und etwaigen Mehrbedarfen ergibt sich der Gesamtanspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe.

Entwicklung Stufe 3 (2023–2026)

JahrRegelsatz Stufe 3+ Kindersofortzuschlag
2023402 €427 €
2024451 €476 €
2025451 €476 €
2026451 €476 €

Nach der Inflations-Erhöhung 2024 um gut 12 % blieben die Regelsätze 2025 und 2026 unverändert (Nullrunde). Die Fortschreibungsformel hätte rechnerisch weniger ergeben (Stufe 1: 557 €), der gesetzliche Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII verhindert aber Kürzungen.

Beispiel: Ein 22-jähriger Student im Elternhaushalt (anteilige Miete 400 €) ohne Einkommen erhält 1.180,00 € (451 € + 25 € KSZ + Miete).

Andere Stufen im Vergleich

Häufige Fragen

Wie hoch ist Regelbedarfsstufe 3 im Jahr 2026?
Stufe 3 beträgt 451 € im Monat, zuzüglich 25 € Kindersofortzuschlag (§ 72 SGB II). Der Betrag blieb 2026 gegenüber 2024 und 2025 unverändert (Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII).
Wer bekommt Stufe 3?
Volljährige 18–24 bei den Eltern (Auch Erwachsene in Einrichtungen). Maßgeblich ist der Wohnsitz bei den Eltern oder in einer Einrichtung.
Was ist im Regelsatz enthalten?
Der Regelsatz deckt Ernährung, Kleidung, Strom (ohne Heizung), Hausrat, Telefon/Internet, Verkehr und Teilhabe. Nicht enthalten sind Miete und Heizung (werden gesondert übernommen), Mehrbedarfe und Erstausstattungen.
Bekomme ich als Person der Stufe 3 Kindersofortzuschlag?
Ja. Kindersofortzuschlag von 25 € wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt (§ 72 SGB II), insgesamt also 476 €.

Quellen

Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.