Regelbedarfsstufe 4 2026

471 € + 25 € KSZ für Jugendliche 14–17 Jahre. Grundsicherungsgeld (Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter.

Stufe 4: 471 €Nullrunde 2026Stand: 01.07.2026
Neu 2026Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld (Neue Grundsicherung). Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – verschärft wurden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen.

Regelbedarfsstufe 4 im Detail

471 €Regelsatz Stufe 4 2026
+ 25 €Kindersofortzuschlag (§ 72 SGB II)
Jugendliche 14–17 JahreSiehe FAQ unten

Stufe 4 gilt 2026 für: Jugendliche 14–17 Jahre. Zusammen mit den Kosten der Unterkunft und etwaigen Mehrbedarfen ergibt sich der Gesamtanspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe.

Entwicklung Stufe 4 (2023–2026)

JahrRegelsatz Stufe 4+ Kindersofortzuschlag
2023420 €445 €
2024471 €496 €
2025471 €496 €
2026471 €496 €

Nach der Inflations-Erhöhung 2024 um gut 12 % blieben die Regelsätze 2025 und 2026 unverändert (Nullrunde). Die Fortschreibungsformel hätte rechnerisch weniger ergeben (Stufe 1: 557 €), der gesetzliche Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII verhindert aber Kürzungen.

Beispiel: Alleinerziehend mit einem 15-jährigen Jugendlichen (Stufe 4). Gesamtanspruch: 1.500,00 € (Erwachsener Stufe 1 563 € + Jugendlicher 471 € + KSZ 25 € + Mehrbedarf + Miete).

Andere Stufen im Vergleich

Häufige Fragen

Wie hoch ist Regelbedarfsstufe 4 im Jahr 2026?
Stufe 4 beträgt 471 € im Monat, zuzüglich 25 € Kindersofortzuschlag (§ 72 SGB II). Der Betrag blieb 2026 gegenüber 2024 und 2025 unverändert (Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII).
Wer bekommt Stufe 4?
Jugendliche 14–17 Jahre. Maßgeblich ist der Geburtstag: ab dem Monat, in dem das Kind 14 Jahre alt wird, gilt diese Stufe.
Was ist im Regelsatz enthalten?
Der Regelsatz deckt Ernährung, Kleidung, Strom (ohne Heizung), Hausrat, Telefon/Internet, Verkehr und Teilhabe. Nicht enthalten sind Miete und Heizung (werden gesondert übernommen), Mehrbedarfe und Erstausstattungen.
Bekomme ich als Person der Stufe 4 Kindersofortzuschlag?
Ja. Kindersofortzuschlag von 25 € wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt (§ 72 SGB II), insgesamt also 496 €.

Quellen

Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.