Grundsicherungsgeld Alleinstehend

Wie viel Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) bekommen Alleinstehend 2026? Bedarf, Beispiele und Freibeträge beim Einkommen.

Bedarf 1.173 €1 PersonStand: 01.07.2026
Neu 2026Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld (Neue Grundsicherung). Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – verschärft wurden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen.

Bedarf 2026: Alleinstehend

Eine erwerbsfähige Person ohne Partner und Kinder. Der Gesamtbedarf setzt sich aus Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen, Kindersofortzuschlag und Kosten der Unterkunft zusammen:

PositionBetrag / Monat
Regelbedarf (Stufe 1)563,00 €
Kosten der Unterkunft (Annahme)610 €
Gesamtbedarf1.173,00 €

Wie viel Grundsicherungsgeld gibt es 2026?

Der tatsächliche Anspruch hängt vom Einkommen ab. Kindergeld (259 €/Kind) wird angerechnet, vom Erwerbseinkommen bleibt der Freibetrag nach § 11b frei. Beispielrechnungen:

EinkommenanrechenbarAnspruch/Monat
ohne Einkommen0,00 €1.173,00 €
800 € brutto / 624 € netto356,00 €817,00 €
1.200 € brutto / 936 € netto588,00 €585,00 €

Hinweis: Kindergeld wird automatisch angerechnet. Netto geschätzt (≈ 78 % vom Brutto). Eigene Zahlen genau berechnen: Grundsicherungsgeld-Rechner.

Andere Haushalte im Vergleich

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelbedarf für Alleinstehend 2026?
Der Regelbedarf beträgt 563 € (ohne Kosten der Unterkunft und ohne Kindersofortzuschlag von 0 €). Die Regelbedarfsstufen 2026 sind: 563 € (1), 506 € (2), 451 € (3), 471 € (4), 390 € (5), 357 € (6).
Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt Alleinstehend ohne Einkommen?
Ohne jegliches Einkommen und bei den hier angenommenen Wohnkosten (610 € Warmmiete) beträgt der Anspruch 1.173,00 € im Monat. Bei abweichender Miete oder Mehrbedarfen (Warmwasser, Schwangerschaft) ändert sich der Betrag – zum genauen Rechnen: Grundsicherungsgeld-Rechner.
Wird Kindergeld angerechnet?
Diese Konstellation hat keine Kinder, die Frage nach Kindergeld entfällt.
Darf ich als Alleinstehend dazuverdienen?
Ja. Vom Bruttoeinkommen bleibt der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II anrechnungsfrei (max. 348 €, mit Kind 378 €). Schüler, Studierende und Azubis dürfen bis zu 603 € (Minijob-Grenze) behalten. Details: Aufstocken.

Quellen

Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Wohnkosten sind Annahmen für 1-Personen-Haushalt.