Neu 2026Das Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld (Neue Grundsicherung). Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – verschärft wurden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
Bedarf 2026: Schwanger (alleinstehend)
Alleinstehende schwangere Person (Mehrbedarf 17 % nach § 21 Abs. 2 SGB II). Der Gesamtbedarf setzt sich aus Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen, Kindersofortzuschlag und Kosten der Unterkunft zusammen:
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Regelbedarf (Stufe 1) | 563,00 € |
| Mehrbedarf Schwangerschaft (17 %) | 95,71 € |
| Kosten der Unterkunft (Annahme) | 610 € |
| Gesamtbedarf | 1.268,71 € |
Wie viel Grundsicherungsgeld gibt es 2026?
Der tatsächliche Anspruch hängt vom Einkommen ab. Kindergeld (259 €/Kind) wird angerechnet, vom Erwerbseinkommen bleibt der Freibetrag nach § 11b frei. Beispielrechnungen:
| Einkommen | anrechenbar | Anspruch/Monat |
|---|---|---|
| ohne Einkommen | 0,00 € | 1.268,71 € |
| 800 € brutto / 624 € netto | 356,00 € | 912,71 € |
| 1.200 € brutto / 936 € netto | 588,00 € | 680,71 € |
Hinweis: Kindergeld wird automatisch angerechnet. Netto geschätzt (≈ 78 % vom Brutto). Eigene Zahlen genau berechnen: Grundsicherungsgeld-Rechner.
Andere Haushalte im Vergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Regelbedarf für Schwanger (alleinstehend) 2026?
Der Regelbedarf beträgt 563 € (ohne Kosten der Unterkunft und ohne Kindersofortzuschlag von 0 €). Die Regelbedarfsstufen 2026 sind: 563 € (1), 506 € (2), 451 € (3), 471 € (4), 390 € (5), 357 € (6).
Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt Schwanger (alleinstehend) ohne Einkommen?
Ohne jegliches Einkommen und bei den hier angenommenen Wohnkosten (610 € Warmmiete) beträgt der Anspruch 1.268,71 € im Monat. Bei abweichender Miete oder Mehrbedarfen (Warmwasser, Schwangerschaft) ändert sich der Betrag – zum genauen Rechnen: Grundsicherungsgeld-Rechner.
Wird Kindergeld angerechnet?
Diese Konstellation hat keine Kinder, die Frage nach Kindergeld entfällt.
Darf ich als Schwanger (alleinstehend) dazuverdienen?
Ja. Vom Bruttoeinkommen bleibt der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II anrechnungsfrei (max. 348 €, mit Kind 378 €). Schüler, Studierende und Azubis dürfen bis zu 603 € (Minijob-Grenze) behalten. Details: Aufstocken.
Quellen
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
- § 21 SGB II – Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehend, Behinderung)
- § 72 SGB II – Kindersofortzuschlag 2026: 25 € je Kind
- Kindergeld 2026: 259 € je Kind
Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Wohnkosten sind Annahmen für 1-Personen-Haushalt.