Grundsicherungsgeld 2026 nach Haushaltsgröße
Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld, SGB II) hängt vom Haushalt ab: Alleinstehende, Paare, Familien und Alleinerziehende haben unterschiedliche Regelbedarfsstufen, dazu kommen Mehrbedarfe. Hier finden Sie Beispielrechnungen für 12 typische Konstellationen – jeweils mit Bedarf, Beispiel-Einkommen und Anspruch.
Alleinstehend
Eine erwerbsfähige Person ohne Partner und Kinder.
Bedarf: 1.173 €
Paar ohne Kinder
Zwei erwerbsfähige Personen in Bedarfsgemeinschaft, kinderlos.
Bedarf: 1.762 €
Alleinerziehend, 1 Kind
Eine Person mit einem Kind (Alter 4 Jahre, Regelbedarfsstufe 6).
Bedarf: 1.848 €
Alleinerziehend, 2 Kinder
Eine Person mit zwei Kindern (Alter 4 und 10 Jahre, Stufen 6 und 5).
Bedarf: 2.353 €
Alleinerziehend, 3 Kinder
Eine Person mit drei Kindern (4, 10 und 14 Jahre, Stufen 6, 5 und 4).
Bedarf: 3.009 €
Paar mit 1 Kind
Zwei Erwachsene in Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind (6 Jahre, Stufe 5).
Bedarf: 2.217 €
Paar mit 2 Kindern
Zwei Erwachsene mit zwei Kindern (4 und 10 Jahre, Stufen 6 und 5).
Bedarf: 2.759 €
Paar mit 3 Kindern
Zwei Erwachsene mit drei Kindern (4, 10 und 14 Jahre, Stufen 6, 5 und 4).
Bedarf: 3.395 €
Paar mit 4 Kindern
Zwei Erwachsene mit vier Kindern (2, 6, 10 und 14 Jahre, Stufen 6, 5, 5 und 4).
Bedarf: 3.950 €
Schwanger (alleinstehend)
Alleinstehende schwangere Person (Mehrbedarf 17 % nach § 21 Abs. 2 SGB II).
Bedarf: 1.269 €
Mit Behinderung (alleinstehend)
Alleinstehend mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) oder aG (Mehrbedarf 35 % nach § 21 Abs. 4 SGB II).
Bedarf: 1.370 €
Student / Azubi (22 J.)
18–24-Jährige im Elternhaushalt (Regelbedarfsstufe 3: 451 €, Wohnkosten separat).
Bedarf: 1.439 €
Ihren Haushalt genau berechnen: Der Grundsicherungsgeld-Rechner berücksichtigt Ihre tatsächlichen Wohnkosten, Kinderalter, Einkommen und Mehrbedarfe (Warmwasser, Schwangerschaft, Merkzeichen G). Ohne Aufwand, ohne Anmeldung.
Welche Faktoren beeinflussen den Anspruch?
Dazu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe (§ 21 SGB II): Alleinerziehend bis 60 % des Regelbedarfs, Schwangerschaft 17 %, Merkzeichen G 35 %, dezentrales Warmwasser ≈ 1–2 %. Abgezogen wird anrechenbares Einkommen – vom Bruttolohn bleibt der Erwerbstätigenfreibetrag frei.
Häufige Fragen
Wie unterscheiden sich die Regelbedarfsstufen?
Was sind Kosten der Unterkunft (KdU)?
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Gibt es einen Unterschied zwischen Grundsicherungsgeld und Bürgergeld?
Quellen
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
- §§20 SGB II – Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
- § 21 SGB II – Mehrbedarfe
- § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- 13. SGB-II-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 107, Umbenennung zu Grundsicherungsgeld)
Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.