Bedarf 2026: Mit Behinderung (alleinstehend)
Alleinstehend mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) oder aG (Mehrbedarf 35 % nach § 21 Abs. 4 SGB II). Der Gesamtbedarf setzt sich aus Regelbedarf, etwaigen Mehrbedarfen, Kindersofortzuschlag und Kosten der Unterkunft zusammen:
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Regelbedarf (Stufe 1) | 563,00 € |
| Mehrbedarf Behinderung (35 %) | 197,05 € |
| Kosten der Unterkunft (Annahme) | 610 € |
| Gesamtbedarf | 1.370,05 € |
Wie viel Grundsicherungsgeld gibt es 2026?
Der tatsächliche Anspruch hängt vom Einkommen ab. Kindergeld (259 €/Kind) wird angerechnet, vom Erwerbseinkommen bleibt der Freibetrag nach § 11b frei. Beispielrechnungen:
| Einkommen | anrechenbar | Anspruch/Monat |
|---|---|---|
| ohne Einkommen | 0,00 € | 1.370,05 € |
| 800 € brutto / 624 € netto | 356,00 € | 1.014,05 € |
| 1.200 € brutto / 936 € netto | 588,00 € | 782,05 € |
Hinweis: Kindergeld wird automatisch angerechnet. Netto geschätzt (≈ 78 % vom Brutto). Eigene Zahlen genau berechnen: Grundsicherungsgeld-Rechner.
Andere Haushalte im Vergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Regelbedarf für Mit Behinderung (alleinstehend) 2026?
Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt Mit Behinderung (alleinstehend) ohne Einkommen?
Wird Kindergeld angerechnet?
Darf ich als Mit Behinderung (alleinstehend) dazuverdienen?
Quellen
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
- § 21 SGB II – Mehrbedarfe (Schwangerschaft, Alleinerziehend, Behinderung)
- § 72 SGB II – Kindersofortzuschlag 2026: 25 € je Kind
- Kindergeld 2026: 259 € je Kind
Stand: 01.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Wohnkosten sind Annahmen für 1-Personen-Haushalt.